Ich berate und vertrete Unternehmen in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten: Vertragsgestaltung, Vergütungsrichtlinien, betriebliche Altersversorgung. Selbstverständlich begleite ich meine Mandanten auch bei Kündigungen, bei Betriebsschließungen oder -verlagerungen. Für Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften stehe ich Ihnen zur Seite. Gerade im Arbeitsrecht ist nach meiner Auffassung das praktische Know-how genauso bedeutsam, wie die rein rechtlichen Überlegungen.
Natürlich biete ich meine Dienste auch Arbeitnehmern an. Ob bei Vertragsauslegungen, Abmahnungen, Kündigungen, Auflösungs- und Abfindungsvereinbarungen oder einer sonstigen Interessenwahrnehmung.
Grundsätzlich regelt das Zivilrecht die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander. Unter das Zivilrecht fallen fast alle Rechtsfragen des Alltags, da die meisten Probleme aus Rechtsverhältnissen zwischen natürlichen Personen oder zwischen natürlichen und juristischen Personen (z.B. Unternehmen, die im Handelsregister als Kapitalgesellschaft eingetragen sind) entstehen. Unter anderem gehören zum Zivilrecht auch das Bankrecht, das Gesellschaftsrecht, das Handelsrecht, das Reiserecht, das Versicherungsrecht und das Wirtschaftsrecht. Der Bereich Zivilrecht eignet sich im Zweifelsfall immer als erste Anlaufstelle für Rechtsfragen.
Gerne berate ich Sie hinsichtlich Ihrer zivilrechtlichen Belange, wobei ich in Fragestellungen mit wirtschaftlichem Bezug besonderes weitreichende Erfahrungen habe, z.B. AGBs, Kauf- und Werkvertragsrecht, Inkasso, Gewerbemietrecht.